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Untervermietung auf Zeit

Wichtiges aus eigener Erfahrung

Wohnung untervermieten - die Gründe und Vorteile

Quellen - pixabay.com, pxhere.com, pexels.com
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Haben Sie eine schöne Wohnung in guter Lage gefunden, die zudem noch erschwinglich ist, kommen Sie in einen Konflikt, wenn ein gutes Jobangebot in einer anderen Stadt auf Ihrem Tisch liegt oder wenn Sie die Möglichkeit bekommen, für eine gewisse Zeit im Ausland zu studieren, zu leben oder zu arbeiten.

Sollen Sie die Wohnung aufgeben oder halten? Wenn Sie wissen, dass Sie die Wohnung halten möchten, spricht alles für eine Untervermietung. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie sich die Doppelbelastung für die Miete Ihrer Wohnung und die Unterkunft an Ihrem vorübergehenden Aufenthaltsort nicht leisten können.

Weitere Gründe für die Idee, eine Wohnung für bestimmte Zeit an eine andere Person unterzuvermieten, können sehr persönlich sein. Eine längere Krankheit, die Pflege eines Angehörigen oder einfach nur der Wunsch nach Veränderung, der sich in krisenhaften Lebenssituationen einstellt, können dazu führen, dass der Wohnsitz vorübergehend in einer anderen Stadt oder im Ausland genommen wird.

Wenn ein endgültiger Umzug nicht geplant ist, hat die Untervermietung der Wohnung viele Vorteile. Sie verlieren den Bezug zu Ihrer alten Heimat nicht. Sie brauchen keinen großen und aufwändigen Umzug zu planen. Für Ihren Aufenthalt an einem anderen Ort oder im Ausland nehmen Sie nur Ihre persönlichen Sachen mit.

Die Untervermietung der Wohnung ist außerdem eine finanzielle Entlastung für Sie. Die Kosten für die doppelte Zahlung der Miete entfallen. Wenn Sie Ihre Wohnung behalten, aber nicht untervermieten möchten, brauchen Sie jemanden, der sich um Ihre Wohnung kümmert. Leben keine Freunde oder Verwandte in der Nähe, müssen Sie einen Nachbarn oder die Hausverwaltung darum bitten. Dies kostet in der Regel Geld. Der Untermieter ist hingegen für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Dies gehört zu seinen Aufgaben als Mieter und Sie brauchen es nicht extra zu vergüten.

Wenn Sie eine große Wohnung bewohnen, können Sie sich auch für die Untervermietung einzelner Zimmer entscheiden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Wohnung nicht überbelegt ist. Vollkommen problemlos ist die Überlassung der Wohnung oder einzelner Zimmer an Familienangehörige oder an den Lebenspartner.

Auch wenn Sie als Hauptmieter oder als alleiniger Mieter im Mietvertrag eingetragen sind, dürfen Sie längere Zeit abwesend sein. Sie sollten den Vermieter darüber informieren, brauchen aber nicht seine Erlaubnis einzuholen.

Sollte es mit der Untervermietung Ihrer Wohnung nicht klappen, haben Sie das Recht, sich für einen längeren Zeitraum in einem anderen Ort oder im Ausland aufzuhalten. Ihr Mietvertrag bleibt bis zur Kündigung bestehen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall dafür sorgen, dass der Zugang zu Ihrer Wohnung im Notfall und bei berechtigtem Interesse des Vermieters gesichert ist.

Rechtliches zum Thema Untervermietung

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